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COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Österreich hat die Bundesregierung eine Investitionsprämie für Unternehmen beschlossen.

WER WIRD GEFÖRDERT?

Branchen: Alle Branchen

Unternehmensgröße: Alle Unternehmensgrößen

Voraussetzungen: Alle Unternehmen, die einen Sitz und/oder eine Betriebstätte in Österreich verfügen und rechtmäßig im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben werden.

 

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Art der Förderung: Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss

Höhe der Förderung

  • 7 % der förderfähigen Investitionen und
  • 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit
  • Untergrenze: EUR 5.000,- ohne USt. (Bei dieser Untergrenze handelt es sich um die Summe aller Investitionen pro Förderungsantrag, es können somit kleinere Investitionen z.B. auch Geringwertige Wirtschaftsgüter zu einem Antrag zusammengerechnet werden. Der Förderungsantrag muss sich zumindest auf einen zusammengerechneten Gesamtbetrag von EUR 5.000,- belaufen.)
  • Obergrenze: EUR 50 Mio. ohne USt. (d.h. wenn die Investitionen größer sind, wird maximal ein Betrag von EUR 50 Mio. ohne USt. als Berechnungsgrundlage herangezogen).

Förderbare Kosten

  • Materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen,
  • die zwischen dem 01.09.2020 und 28.02.2021 bei der aws beantragt werden und spätestens bis zum 28.02.2022 umgesetzt werden.
  • Es muss mit der Investition vor dem 01.03.2021 begonnen worden sein, wobei als wobei als Beginn die folgenden Maßnahmen gelten: Bestellungen, Lieferungen, der Beginn von Leistungen, Anzahlungen, Zahlungen, Rechnungen, Abschluss eines Kaufvertrags oder der Baubeginn der förderungsfähigen Investitionen.

WAS KANN NICHT GEFÖRDERT WERDEN?

  • Klimaschädliche Investitionen
  • Investitionen, bei denen vor dem 01.08.2020 oder nach dem 28.02.2021 erste Maßnahmen gesetzt wurden.
  • Aktivierte Eigenleistungen
  • Leasingfinanzierte Investitionen, es sei denn, diese werden im antragstellenden Unternehmen aktiviert.
  • Kosten, die nicht in einem Zusammenhang mit einer unternehmerischen Investition stehen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
  • Der Erwerb von Gebäuden, Gebäudeanteilen (z.B. Privatanteile als Bestandteil der Investitionskosten).
  • Der Bau und Ausbau von Wohngebäuden, wenn diese zum Verkauf oder zur Vermietung an Private gedacht sind.
  • Unternehmensübernahmen und der Erwerb von Beteiligungen, sonstigen Geschäftsanteilen oder Firmenwerten.
  • Finanzanlagen
  • Umsatzsteuer (außer es besteht keine Vorsteuerabzugsberechtigung

 

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Wir unterstützen Sie gern:


Telefonisch unter 0732/385041 oder Mail an office@wolfnet.at

 

Schwerpunktthema Ökologisierung Holen Sie sich 14% Ihrer Investitionssumme

Mit 14% gefördert werden unter anderem:

 

1. Wärmepumpen

Gefördert werden Wärmepumpenanlagen zur überwiegenden Bereitstellung von Heizwärme, Warmwasser bzw. Prozesswärme oder die Versorgung von Wärmenetzen mit Umgebungswärme als Wärmequelle (Wasser/Wasser oder Sole/Wasser-Wärmepumpen). Die Anlagen sind nur in Gebieten förderungsfähig, in denen keine Möglichkeit zum Anschluss an eine hocheffiziente Fernwärmeversorgung besteht. Ausnahmen sind möglich, wenn der Fernwärmebetreiber bestätigt, dass ein Anschluss für das betreffende Objekt nicht möglich ist.

 

2. Thermische Solaranlagen inkl.Großanlagen

Gefördert werden thermische Solaranlagen zur Warmwasserbereitung, Raumheizungen, die Konditionierung eines Gebäudes, solare Prozesswärmeerzeugung, solare Einspeisung in netzgebundene Wärmeerzeugung wie Mikro-, Nah- und Fernwärmenetze oder zum Antrieb von Kühlanlagen.

 

3. Klimatisierung und Kühlung

- Anlagen, zur Klimatisierung von betrieblich genutzten Gebäuden und Bereitstellung von Prozesskälte:

  • Adsorptions- und Absorptionskältemaschinen mit Antriebsenergie aus erneuerbaren Energieträgern oder aus industrieller Abwärme bzw.Fernwärme
  • FreeCooling-Systeme

- Anlagen zur Bereitstellung von Prozesskälte in Abhängigkeit des eingesetztenKältemittels:

  • Einsatz von alternativen/natürlichen Kältemitteln sowie Kältemitteln mit einem GWP weniger als 150 in der (Neu-) Anschaffung undOptimierung
  • Einsatz von Kältemitteln mit einem GWP weniger als 750 im Austausch bzw. Optimierung, wobei die Stromeinsparung gegenüber der Bestandsanlage mindestens 15 % und die Grädigkeit mindestens 8 K betragen muss

 

 

4. Energiesparen in Betrieben

Gefördert werden Investitionen zur Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden mit mindestens 10 % Energieeinsparung.